16 – 19 April 2026
Messegelände Köln

Admission policy


1. Gültigkeit der Zutrittsrichtlinien

1.1 Diese Zutrittsbedingungen wurden von RX Deutschland GmbH, AG Düsseldorf 28688, Johannstr. 1, 40476 Düsseldorf – auch als Veranstalter bezeichnet – ausgestellt. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von dem Veranstalter auf dem Gelände der Koelnmesse GmbH – auch Veranstaltungsort genannt – durchgeführte FIBO-Veranstaltung (die „Veranstaltung“).

1.2 Durch den Eintritt in das Veranstaltungsgelände während der FIBO 2026 stimmen Besucher und andere Dritte – gemeinsam als Teilnehmer bezeichnet – der Gültigkeit dieser Zutrittsrichtlinie zu. Teilnehmer, die dieser Zulassungsrichtlinie nicht zustimmen, dürfen während der FIBO nicht auf dem Veranstaltungsgelände bleiben. Die Anwendbarkeit anderer Regelungen der Teilnehmer ist ausgeschlossen.

1.3 Teilnehmer dürfen nur mit einem gültigen Eintrittsticket an der Veranstaltung teilnehmen. Die Teilnahme am Event ist nur zu den auf der EventWebsite angegebenen Zeiten gestattet. Der Zugang zu den Ausstellerständen ist nur unter Aufsicht des zuständigen Standpersonals gestattet.

1.4 Tickets und Pässe sind nicht übertragbar und dürfen nur vom gleichen Teilnehmer für das Event und an den jeweiligen Event-Tagen verwendet werden. 

2. Teilnahmeberechtigung, Anmeldung, Kleidung

2.1 Der Zugang zum Event ist für Fach- und Geschäftsbesucher (Donnerstag bis Sonntag) und für Privatbesucher (Samstag und Sonntag) sowie für Aussteller, die im Themenbereich des Events und/oder in verwandten Branchen und/oder Organisationen tätig sind oder eine direkte Verbindung zu diesen haben, geöffnet.

2.2 Für Teilnehmer, die sich vor Ort anmelden, kann eine zusätzliche Gebühr für die Anmeldung vor Ort erhoben werden. 

2.3 Die Teilnahme am Event erfordert angemessene Kleidung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmern mit unangemessener Kleidung den Zutritt zum Event zu verweigern oder sie vom Event auszuschließen.

3. Datenschutz und Offenlegung von Daten 

3.1 Durch die Teilnahme am Event oder die Übermittlung von Informationen an den Veranstalter im Zusammenhang mit dem Event stimmen die Besucher den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters zu https://privacy.rxglobal.com.

3.2 Wenn Besucher während der Veranstaltung beschließen, ihr Namensschild von einem Aussteller oder Sponsor scannen zu lassen, erlauben sie den Veranstaltern, ihre Namen und Kontaktdaten mit dem Aussteller oder Sponsor zu teilen, der sie gemäß seiner Datenschutzrichtlinie bezüglich seiner Produkte oder Dienstleistungen kontaktieren darf.

3.3 Wenn Besucher sich entscheiden, an einer Sitzung oder besonderen Aktivität während des Events teilzunehmen, wird ihre ID am Eingang gescannt und ihr Name und ihre Kontaktdaten werden vom Veranstalter mit dem Organisator/Aussteller, Sponsor und/oder Sprecher geteilt, die sie gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie bezüglich ihrer Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Event kontaktieren können.

4. Badges

4.1 Badge-Inhaber dürfen es nicht zulassen, dass ihr Badge von anderen Personen getragen werden. Im Falle von Verstößen können der Badge-Inhaber und die Person, die den Ausweis trägt, ohne Entschädigung vom Event ausgeschlossen und von einer weiteren Teilnahme am Event ausgeschlossen werden. Das Recht des Veranstalters, weitere Ansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.2 Badges verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie in irgendeiner Weise verändert werden. Teilnehmer, die sich illegal ein Badge besorgt haben, werden vom Event ausgeschlossen und erhalten keinen weiteren Zugang zum Event. Das Recht des Veranstalters, weitere Ansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung einen persönlichen Lichtbildausweis wie einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit Lichtbild mitzuführen, um ihre Identität zu verifizieren und ihn auf Anfrage des Veranstalters vorzulegen. Wenn der Teilnehmer auf Anfrage des Veranstalters keinen solchen Ausweis vorlegt, kann er ohne Entschädigung vom Event ausgeschlossen und der weitere Zugang zum Event verweigert werden.

5. Technologie, Schutz und Sicherheit

5.1 Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die durch die Nutzung der eigenen Technologie des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Event entstehen. Ansprüche gegen den Veranstalter in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.

5.2 Die Sicherheit der Teilnehmer und des bei der Veranstaltung beschäftigten Personals hat für uns höchste Priorität. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle anwendbaren Sicherheitsvorschriften, Anweisungen und/oder Richtlinien des Veranstalters, des Betreibers des Messezentrums und der Behörden zu befolgen. Weitere Informationen zur Sicherheit und zum Schutz bei der Veranstaltung werden auf der von dem Veranstalter betriebenen Veranstaltungswebsite unter https://www.fibo.com/germany/de-de.html# veröffentlicht. Die Teilnehmer müssen sich vor der Teilnahme am Event mit den Sicherheitsinformationen vertraut machen.

 

5.3 Da es bei dem Event zu erhöhten Lärmpegeln im Veranstaltungsort kommen kann, sollten Sie in Betracht ziehen, ob Sie das betreffende Gebiet betreten möchten (einschließlich der Kinder, die Sie begleiten), und gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf geeigneten Gehörschutz, wie z. B. Geräuschunterdrückungskopfhörer und/oder Ohrstöpsel, treffen, um die Auswirkungen erhöhter Lärmpegel zu mildern.

6. Persönliche Gegenstände

6.1 Bei Betreten der Veranstaltung können alle Teilnehmer einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme am Event aufgrund des Mitführens bestimmter Gegenstände zu verweigern. Insbesondere ist das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen wie Pfefferspray, Reizgas und Messern verboten.

6.2 Die Mitnahme von persönlichen Gegenständen zum Event erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, der für den Schutz dieser Gegenstände jederzeit verantwortlich ist und sicherstellen muss, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen eines Teilnehmers während der Veranstaltung.

6.3 Die persönlichen Gegenstände der Teilnehmer dürfen während der Veranstaltung oder auf dem Veranstaltungsgelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Andernfalls ist der Veranstalter ausdrücklich berechtigt, solche Gegenstände zu entfernen und nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Persönliche Gegenstände, die nach Ende der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände zurückgelassen werden, gelten als zurückgelassen und werden vom Veranstalter entsprechend behandelt.

7. Altersbeschränkungen

7.1 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur dann Zutritt erhalten, wenn sie während des gesamten Events ständig von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Jugendliche, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur mit Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.

7.2 Eltern und Erziehungsberechtigte sind allein für die Teilnahme ihrer Kinder und Jugendlichen am Event verantwortlich.

7.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten, die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an den Aktivitäten während der Veranstaltung, einschließlich des Konsums, zu begleiten und deren Eignung zu überwachen, unabhängig von Altersbeschränkungen oder der Erlaubnis des Veranstalters.

8.  Fahrzeuge und Begleittiere

8.1 Fahrzeuge dürfen nur mit besonderer Erlaubnis auf das Ausstellungsgelände fahren.

8.2 Mit Ausnahme von Blindenhunden oder anderen Begleittieren, sind keine Tiere bei der Veranstaltung erlaubt.

9. Veranstaltungsrichtlinien

9.1 Alle Besucher des Events sind verpflichtet, diese Zugangsrichtlinien einzuhalten und sich entsprechend zu verhalten. Alle Besucher müssen auch (i) alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Standards und/oder gerichtliche/regulatorische Anordnungen einhalten; (ii) alle anwendbaren Einwanderungs-, Visum- und/oder Arbeitserlaubnisanforderungen für ausländische Staatsbürger erfüllen; und (iii) alle zusätzlichen Event-Regeln, -Vorschriften, Verhaltenskodex, -richtlinien und/oder -verfahren, die am Veranstaltungsort oder auf der Veranstaltungs-Website veröffentlicht oder den Teilnehmern vom Veranstalter in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden und die vom Veranstalter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können (zusammen die "Event-Richtlinien"). Durch die Teilnahme am Event bestätigt der Teilnehmer, dass er/sie die Veranstaltungsrichtlinien gelesen hat, sich verpflichtet, diese einzuhalten und sich entsprechend zu verhalten.

9.2 Die Veranstaltungsrichtlinien gelten für alle Teilnehmer des Events, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussteller, Besucher, Sprecher, Delegierte, Käufer, Gäste, Fachleute, Medienvertreter, Mitarbeiter, Arbeiter, Auftragnehmer, Freiwillige, Sicherheitspersonal und/oder andere Teilnehmer. Jeder Teilnehmer des Events ist allein für sein Verhalten während der Teilnahme am Event oder an einem Teil des Events verantwortlich. Die Aufsichtspersonen sind allein für das Verhalten von Minderjährigen, die an der Veranstaltung oder an einem Teil der Veranstaltung teilnehmen, verantwortlich.

10. Verbotene Aktivitäten

10.1 Die Teilnehmer dürfen sich nicht an Wahlwerbung, Flugblattaktionen, Demonstrationen, anstößigem Verhalten, dem Tragen anstößiger Kleidung oder an jeglichen anderen Aktivitäten beteiligen, die das Event stören könnten.

10.2 Teilnehmer dürfen sich nicht direkt oder indirekt an folgenden Aktivitäten beteiligen oder diese veranlassen oder anderweitig daran teilnehmen:

• Direkt oder indirekt den Ablauf des Events stören oder zulassen, dass der Ablauf gestört wird, insbesondere durch das Blockieren von Gängen, Eingängen oder Ausgängen, Laufen, das Durchbrechen von Absperrungen, übermäßigen Lärm, das Missachten von Zeitlimits, das Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verboten des Veranstalters, des Betreibers des Messegeländes oder der Behörden oder durch das Verhindern der ungestörten Teilnahme Dritter am Event;

• Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die rechtswidrig, rechtsverletzend, diffamierend, obszön, pornografisch oder wissentlich falsch sind, die die Privatsphäre oder die Veröffentlichungsrechte Dritter verletzen könnten oder die anderweitig verletzend, belästigend, bedrohlich, beleidigend, anstößig oder anderweitig zu beanstanden sind;

• Verbreiten von gedrucktem oder aufgenommenem Material jeglicher Art, es sei denn, der Veranstalter hat seine schriftliche Zustimmung erteilt;

• die Identität einer anderen natürlichen oder juristischen Person vortäuschen oder ähnliche betrügerische Aktivitäten durchführen;

• Verkaufen, zum Verkauf anbieten, ausstellen, bewerben oder anderweitig kommerziell tätig werden mit Waren oder Dienstleistungen ohne die schriftliche Zustimmung des Veranstalters;

• Persönliche Daten, E-Mail-Adressen oder andere Kontaktinformationen von anderen Eventteilnehmern ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammeln, erfassen oder versuchen zu erfassen;

• Andere Teilnehmer des Events zu verleumden, belästigen, missbrauchen, bedrohen oder zu betrügen;

• die Sicherheit, Integrität oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu stören oder zu umgehen;

• Zutritt zu denTeilnehmer nicht berechtigten Bereichen der Veranstaltung;

• auf eine digitale Plattform, die mit der Veranstaltung verbunden ist, über einen Roboter, eine Spinne, einen Scraper, einen Crawler oder andere automatisierte Mittel zuzugreifen;

• Teilnahme an der Veranstaltung zu einem rechtswidrigen Zweck oder unter Verletzung geltender Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen des geistigen Eigentums, anderer Eigentumsrechte, Datenschutz- und Datenschutzgesetze;

• Das Rauchen von Zigaretten, Vapes, Heizgeräte, Marihuana oder andere Substanzen beim Event;

• Das Konsumieren oder Besitzen von Alkohol bei der Veranstaltung außerhalb der ausgewiesenen Bereiche, wobei keine Person unter 18 Jahren auf dem Messegelände während der Veranstaltung Alkohol konsumieren darf;

• Verzehr, Verkauf, Besitz oder Verteilung illegaler Drogen oder anderer illegaler Substanzen bei der Veranstaltung;

• Angriffe, Diebstähle, Kämpfe, Gewalt jeglicher Art, einschließlich verbaler Gewaltandrohungen, Besitz und/oder Verwendung der folgenden Gegenstände im Zusammenhang mit der Veranstaltung:

- Schusswaffen, Munition, Messer oder Waffen jeglicher Art

-Gegenstände oder Spielzeug, die Waffen, Munition, Messer oder Waffen ähneln

Selbstverteidigungs- oder Fesselungsgeräte

- Feuerwerk oder andere explosive oder brennbare Gegenstände

-Freizeitgeräte wie Drohnen, ferngesteuerte Spielzeuge, Skateboards, Roller, Inline-Skates oder Schuhe mit eingebauten Rollen

-Luftballons jeglicher Art

 

11. Presse

11.1. Pressepässe für die Veranstaltung sind für Verleger, Redakteure, Journalisten, Fotografen, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Web-Blogger reserviert, die mit der Branche der Veranstaltung in Verbindung stehen.

11.2. Auf Anfrage des Veranstalters müssen Pressevertreter ein Antragsformular ausfüllen und einen Nachweis der Akkreditierung vorlegen, wie z. B. eine Kopie einer anerkannten Presse- oder Medienkarte, eine Visitenkarte, einen Brief eines Redakteurs oder eine offizielle Website-Adresse mit einem Link zu einer Pressemitteilung, um die Überprüfung ihrer Position als Pressevertreter zu ermöglichen.

11.3. Presseanfragen von Werbefachleuten und Medienvertretern werden nicht akzeptiert.

 

12. Fotografie und Aufnahme

12.1. Teilnehmer dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Veranstalters keine Fotos oder sonstige Audio- oder Videoaufnahmen, unabhängig vom Medium, während der Veranstaltung machen. Jeder Teilnehmer genehmigt eine solche Fotografie und Aufnahme und erlaubt dem Veranstalter, das Bild, die Ähnlichkeit und die Stimme des Teilnehmers für Archiv- und Werbezwecke in allen Medien ohne Haftung, Entschädigung oder Zuschreibung für den Teilnehmer zu verwenden.

12.2. Damit der Veranstalter eine angemessene Zustimmung erteilen kann, muss der Teilnehmer alle Einzelheiten zu geplanten Film- oder Tonaufnahmen bei der Veranstaltung schriftlich mindetsns zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung einreichen.

 

13. Veranstaltungsprogramm

13.1. Die Öffnungszeiten, Zeitpläne, Grundrisse, Aussteller, Verkäufer, Gäste und Sprecher der Veranstaltung können ohne vorherige Ankündigung geändert oder abgesagt werden.

13.2 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an den beworbenen Podiumsdiskussionen, Sonderveranstaltungen, Schulungen, Kursen, Autogrammstunden, Fototerminen, Aufführungen, Filmvorführungen, Webinaren, Networking-Veranstaltungen und anderen Aktivitäten, die vom Veranstalter oder Dritten angekündigt werden, oder auf die Möglichkeit, an diesen teilzunehmen.

13.3. Der Zugang zu bestimmten Bereichen oder Inhalten der Veranstaltung kann einer zusätzlichen und separaten Gebühr unterliegen und/oder nur für bestimmte Teilnehmer zur Verfügung stehen, die vom Veranstalter nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Der Zugang zu solchen Bereichen steht dann nur den vom Veranstalter autorisierten Teilnehmern und zu den vom Veranstalter festgelegten Zeiten zur Verfügung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unbefugten Teilnehmern den Zutritt zu verweigern, sie auszuschließen oder von der Veranstaltung zu entfernen.

13.4. Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, die Veranstaltung pünktlich zu besuchen und sich an bestimmte Zeiten oder Zeitlimits zu halten. Falls der Teilnehmer einen Teil der Veranstaltung zu einer bestimmten Zeit nicht besuchen kann und infolgedessen nicht in der Lage ist, die gesamte oder einen Teil der Veranstaltung zu besuchen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, bereits gezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Der Veranstalter ist nicht für Verzögerungen und/oder Wartezeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder bestimmten Inhalten oder Bereichen der Veranstaltung verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan der Veranstaltung oder einen bestimmten Inhalt oder Bereich der Veranstaltung zu ändern, um unerwarteten Ereignissen gerecht zu werden oder sogar die Veranstaltung abzusagen.

 

14. Absage und Verschiebung der Veranstaltung

14.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einen Teil davon nach eigenem Ermessen zu stornieren oder zu verschieben, mit oder ohne vorherige Ankündigung. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Verschiebung der Veranstaltung. Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung ohne triftigen Grund oder höhere Gewalt ist die Haftung des Veranstalters ausschließlich auf die bereits von dem Teilnehmer für die Veranstaltung gezahlte Teilnahmegebühr beschränkt.

14.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, insbesondere im Falle höherer Gewalt; Pandemien und Epidemien gelten ebenfalls als höhere Gewalt. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter wegen höherer Gewalt geltend zu machen, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird.

 

15. Nicht erstattungsfähige und nicht übertragbare Richtlinien

15.1. Sobald Tickets gekauft wurden, sind sie nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar. Sie können unter keinen Umständen reproduziert, weiterverkauft oder umgetauscht werden. Dies gilt auch für den Zugang zu Plattformen oder anderen Gegenständen oder Objekten (sowohl greifbar als auch ungreifbar).

 

16.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsort auszuschließen, zu sperren oder zu entfernen, die seiner Ansicht nach die Bedingungen dieser Zulassungsrichtlinien  verletzen oder wahrscheinlich verletzen oder die seiner alleinigen Entscheidung unterliegen. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Personen von der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsort auszuschließen, zu sperren oder zu entfernen, die seiner Ansicht nach, nach geltenden Sanktionen, Gesetzen oder Vorschriften nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig und er übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Kosten.

 

17. Sicherheit

17.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event oder einen Teil davon oder die Teilnahme eines Teilnehmers zu ändern, auszusetzen, zu verlängern oder zu beenden, wenn der Veranstalter nach eigenem Ermessen feststellt, dass das Event oder ein Teil davon manipuliert oder gestört wurde oder wird, aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, und die Sicherheit, Integrität oder Durchführbarkeit des Events oder eines Teils davon untergraben oder beeinträchtigen könnten. Obwohl der Veranstalter sich bemühen wird, die Sicherheit und Integrität des Events zu gewährleisten, haftet der Veranstalter den Teilnehmern in keiner Weise, wenn das Event oder ein Teil davon aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, beendet wird oder eine Änderung des Datums, der Uhrzeit oder des Ortes erfährt, und der Veranstalter hat keine weiteren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern.

17.2. Zusätzlich haftet der Veranstalter nicht für die Handlungen anderer Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Event, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versuche von Teilnehmern, die Sicherheit, Integrität oder ordnungsgemäße Durchführung des Events zu umgehen oder anderweitig zu behindern. Die Interaktionen der Teilnehmer mit Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gäste und andere Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Event, finden ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Dritten statt. Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Veranstalter nicht für Schäden, Verluste, Kosten, Ausgaben oder Haftungen haftet, die aus solchen Interaktionen mit Dritten resultieren. Der Veranstalter haftet auch nicht für Probleme oder technische Fehlfunktionen von Netzwerken oder Leitungen, Servern oder Anbietern, Geräten oder Software, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen oder Schäden am Teilnehmer oder dessen Eigentum, die aus der Teilnahme am Event resultieren.

 

18. Haftungsbeschränkung

18.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die mit dem Leben, Körper oder Gesundheit zusammenhängen oder Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die mit dem Leben, Körper oder Gesundheit zusammenhängen.

18.2. Der Veranstalter haftet nicht für die Handlungen der Teilnehmer. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, die den Teilnehmern durch die Teilnahme an von Dritten organisierten Wettbewerben, durch das Testen oder Verzehren von Exponaten Dritter oder durch ähnliche Aktivitäten entstehen.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1. Mündliche Nebenabreden zu dieser Zulassungsrichtlinie sind nicht gültig. Der Veranstalter kann die Bedingungen dieser Zulassungspolitik ohne Benachrichtigung der Teilnehmer ändern, indem er die geänderte Zulassungsrichtlinie auf der Website des Events veröffentlicht. Die fortgesetzte Teilnahme und/oder Teilnahme am Event durch einen Teilnehmer gilt als deren Annahme einer solchen geänderten Zulassungsrichtlinie

19.2. Sollte eine Bestimmung dieser Zulassungsrichtlinie ungültig sein oder werden, so wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Zulassungsrichtlinie aus. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

19.3. Diese Zulassungspolitik unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der UN-Konvention über Verträge für den internationalen Warenkauf.

19.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Zulassungsrichtlinie ist Düsseldorf in Deutschland.

19.5.  Nur die deutsche Fassung dieser englischen Zutrittsrichtlinie ist gültig.