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Header

Be safe. Stay healthy.

Die FIBO geht mit umfassenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an den Start. Zu den Maßnahmen gehören moderne Leitsysteme, größere Flächen, eine daran angepasste Besucherzahl sowie eine lückenlose Kontaktverfolgung. Wir stellen damit Ihre Sicherheit in den Mittelpunkt.

Visit Headline

VISIT SAFE

Desinfektion Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_.jpg

Desinfektion Text

DESINFEKTION UND REINIGUNG

Wir stellen Desinfektionsspender an allen wesentlichen Stellen im Gelände auf.
Regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Counter, Tische, Handläufe) werden verstärkt gereinigt.

Mund -Nasen Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_2.jpg

Mund -Nasen Text

PFLICHT ZU MUND-NASEN-SCHUTZ

Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle eine Mund-Nasen-Schutz-
Pflicht – mit Ausnahme der Sitzplätze z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie.

Belüftung Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_3.jpg

Belüftung Text

AUSREICHENDE BELÜFTUNG

Die Ausstellungsräumlichkeiten der Koelnmesse sind mit modernsten Lüftungsanlagen
ausgerüstet, die eine getrennte Fort- und Abluftschaltung ermöglichen.

Sanitär Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_4.jpg

Sanitär Text

HYGIENE IN SANITÄRANLAGEN

Die Sanitäranlagen werden in hoher Taktung gereinigt. Für Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in ausreichendem Abstand ist gesorgt.

Kontaktlos Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_5.jpg

Kontaktlos Text

KONTAKTLOSE WEGE DURCH DAS GELÄNDE

Alle Türanlagen außer Brandschutztüren bleiben dauerhaft geöffnet, um den Kontakt
mit Oberflächen zu reduzieren.

Meet Headline

MEET SAFE

Teilnehmer Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_6.jpg

Teilnehmer Text

TEILNEHMERZAHL AUF DEM MESSEGELÄNDE

Durch Online-Registrierung und Online-Tickets haben wir die Besucherzahlen immer
im Blick und sorgen dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern stets eingehalten
werden kann.

Vergrößerung Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_7.jpg

Vergrößerung Text

VERGRÖSSERUNG DER FLÄCHE

Falls erforderlich werden wir für die FIBO Flächenvergrößerungen prüfen und
umsetzen. Hierdurch vergrößern wir die Bewegungsmöglichkeiten für Besucher
und Aussteller und gewährleisten den erforderlichen Sicherheitsabstand.

Gangbreite Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_8.jpg

Gangbreite Text

ANPASSUNG DER GANGBREITEN UND
VERKEHRSFLÄCHEN

Vorab legen wir zur FIBO die Gangbreiten und Verkehrsflächen so fest, dass der
Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Konferenzen Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_9.jpg

Konferenzen Text

MASSNAHMEN BEI KONFERENZEN

Konferenzen, Workshops und Vorträge sind ein wesentlicher Bestandteil der FIBO.
Zum Schutz aller Teilnehmer werden wir auch hier die Bestuhlung und die Zahl der
Sitzplätze anpassen. Wir werden keine Stehplätze anbieten und zudem getrennte
Zu- und Austritte festlegen, soweit dies erforderlich ist.

Baulich Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_10.jpg

Wartebereich Text

AUSREICHEND PLATZ IM EINGANGS- UND
WARTEBEREICH

Die Eingangssituation ist individuell auf die FIBO angepasst und für jeden unserer Eingänge
berechnen wir Durchtrittsgeschwindigkeiten und maximale Personenanzahlen.
Auch in den Wartebereichen gehen wir vom Mindestabstand aus

Show Headline

SHOW SAFE

Wartebereich Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_11.jpg

Baulich Text

BAULICHE GESTALTUNG

Im Sinne eines sicheren Messeablaufs gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern auch auf den Messeständen.

Geschäftskontakte Symbol

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Geschäftskontakte Text

ABLAUF DER GESCHÄFTSKONTAKTE

Um die Gesundheit aller zu schützen, sollte auch bei Geschäftsterminen der Mindestabstand
von 1,5 Metern eingehalten und auf Körperkontakt und Händeschütteln verzichtet werden.

Hygiene Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_13.jpg

Hygiene Text

HYGIENE

Auf jedem Messestand muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden; die Oberflächen müssen regelmäßig bzw. nach jedem Geschäftstermin gereinigt werden.

Event Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_14.jpg

Event Text

STANDEVENTS

Auf Events mit Partycharakter an den Ständen müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.

Stay Headline

STAY SAFE

Monitoring Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_15.jpg

Monitoring Text

MONITORING

Wir werden mittels technischer Hilfsmittel die Verteilung der Messeteilnehmer und die
Besucherströme stets im Blick haben und gegebenenfalls reglementieren.

Leitsysteme Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_16.jpg

Leitsysteme Text

DIGITALE LEITSYSTEME

In einem Großteil des Kölner Messegeländes, nutzen wir bereits das digitale Leitsystem
der Koelnmesse. Es ermöglicht uns, an wichtigen Hotspots Informationen zielgenau
zu verbreiten und auf aktuelle Regelungen hinzuweisen.

Messeevents Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_17.jpg

Messeevents Text

MESSEEVENTS

Jedes Event auf der Messe wird durch die Koelnmesse auf seine Durchführbarkeit geprüft.
Auf Events mit Partycharakter müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.

Knotenpunkte Symbol

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Knotenpunkte Text

INDIVIDUELLE GESTALTUNG VON KNOTENPUNKTEN

Wir wissen, an welchen Knotenpunkten es zu Schlangenbildung und vermehrtem Besucheraufkommen kommen kann. Es wird spezielle Regelungen für Garderobe, Taschenkontrolle, Drehsperren, Infocounter, Parkscheinautomaten und Aufzüge geben.

Registrierung Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_19.jpg

Registrierung Text

NACHVERFOLGUNG DURCH VOLLREGISTRIERUNG ALLER TEILNEHMER

Alle Messeteilnehmer haben sich über den Online-Ticket- kauf bzw. über ihren Ausstellerausweis bereits im Vorfeld registriert, um ihre Zugangsberechtigung zu erhalten.
So stellen wir sicher, dass Reed Exhibitions im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann.

Tickets Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_21.jpg

Tickets Text

TICKETVERKAUF

Der Ticketverkauf findet ausschließlich online statt. Die Tickets sind mobil verfügbar
und ermöglichen einen kontaktlosen Zutritt.

Gastro Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_20.jpg

Gastro Text

GASTRONOMIE

Unser Gastronomiepartner hat ein umfangreiches Konzept zur Hallengastronomie und
zum Standcatering erstellt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierzu
gehören Maßnahmen wie das kontaktlose Bezahlen.

Digital Symbol

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Digital Text

DIGITALE ANGEBOTE

Mit verschiedenen digitalen Angeboten bringen wir unsere Kunden nicht nur auf dem
Messegelände zusammen, sondern auch virtuell. Jede Veranstaltung bietet ihren Ausstellern und Besuchern vielfältige Angebote zur digitalen Messeteilnahme.

Medizin Symbol

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Medizin Text

MEDIZINISCHER DIENST

Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort jederzeit zur Verfügung.

Köln Symbol

FIBO_Corona_Icons_200619_24.jpg

Köln Text

AUFENTHALT IN KÖLN

Um Ihre Sicherheit und Gesundheit auch außerhalb des Messegeländes bestmöglich
zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit dem Kölner Gastgewerbe zusammen. Die Hotels
sind verpflichtet, die aktuell geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards im
Rahmen der Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen.

Info

Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards und insbesondere die für die Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie Anordnungen des Veranstalters und der örtlichen Messegesellschaft sind einzuhalten und zu befolgen. BE SAFE. STAY HEALTHY. (Stand: 30.10.2020)

Hygienemaßnahmen PDF Aussteller

Reed Exhibitions - Health & Safety strategy

Zur "Safety Shows" Broschüre

Aussteller Hygiene FAQ

01. Welche Lüftungstechnologie verwendet die Koelnmesse in den Hallen?

Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt.
Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, so dass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.

02. Ist im Gelände überall kontaktloses Bezahlen möglich?

An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden.
Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.

03. Kann man auf dem Messegelände Masken und Desinfektionsmittel kaufen? Wenn ja, wo?

Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig!
Bitte beachten Sie dies schon im Vorfeld zu Ihrer FIBO Teilnahme.
Mund-Nasen-Schutz Masken sowie Desinfektionsmittel können in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden.
Wir empfehlen allen Ausstellern, sich ausreichend mit Mund-Nasen-Schutz Masken und Desinfektionsmittel auszustatten, um eventuelle Engpässe zu vermeiden.

04. Kontrolle der Abstände auf dem Messestand: Wird der Stand bei Nichteinhaltung geschlossen?

Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände in den öffentlich zugänglichen Bereichen dem Veranstalter/Geländebetreiber und auf dem Messestand dem Standbetreiber.
Im Falle der Nichteinhaltung der allgemein gültigen Regeln der CoronaSchVO wird der Veranstalter (oder ein von ihm beauftragter Dienstleister) für die öffentlich zugänglichen Bereiche entsprechende Maßnahmen einleiten, bzw. den jeweiligen Standbetreiber um die Einhaltung der Regeln der CoronaSchVO bitten.
Bei Nicht-Einhaltung behält sich der Veranstalter weitergehende Maßnahmen vor, diese können zu einer Schließung der Standfläche führen, sollte dies erforderlich sein.
Außerdem ist mit behördlichen Kontrollen zu rechnen.

05. Kann das Gesundheitsamt den Stand sperren, wenn es Beanstandungen gibt?

Die Dokumente zum Hygiene- und Schutzkonzept der jeweiligen Standflächen, sowie Nachweise zu den Arbeitsschutz-Standard BMAS (Berufsgenossenschaften) sind vorzuhalten. Die Unterweisung des Stand- bzw. Auf- und Abbau Personals hat entsprechend durch den Standbetreiber und/oder Auftraggeber zu erfolgen.
Unterweisungsvorlagen sind über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auf deren Webseiten erhältlich.
Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen.
Bei Nicht-Einhaltung kann das örtliche Gesundheitsamt eine Schließung der Standfläche anordnen.

06. Was ist beim Auf- und Abbau zu beachten?

Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes.
Auch hier gelten die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten.
Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u.a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, falls die Mindestabstände während der Arbeiten nicht eingehalten werden können.
Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).
Generell gilt auch für Standbauer eine Registrierungspflicht im Vorfeld bzw. bei Eintreffen am Messegelände.
Die Reed Exhibitions Deutschland GmbH oder ein von ihr beauftragten Dienstleister werden dazu ein System zur Verfügung stellen.
Die Zu- und Ausfahrt ins Messegelände erfolgt kontrolliert, um die behördlich geforderte Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Unabhängig und ergänzend hiervon ist - aus Gründen des Arbeitsschutzes - jeder Standbauer ist verpflichtet, die Anwesenheit zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).

07. Wird es Time-Slots für jeden Aussteller geben, damit die Hallen nicht zu voll werden?

Nein, seitens der Reed Exhibitions Deutschland GmbH ist dies nicht geplant.
Die Anzahl der zulässigen Personen im Messegelände (Gesamtkapazität) wurde im Vorfeld gemäß der CoronaSchVO ermittelt und behördlich genehmigt.
Bei der Aufplanung der Veranstaltung wurden bereits geeignete Maßnahmen getroffen (z.B. Anpassung der Gangbreiten), um den Anforderungen an den geforderten Mindestabstand zu genügen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass Infotheken, Sitzgruppen und/oder Präsentationen unmittelbar am Gang nur eingeschränkt möglich sind und daher um den geforderten Mindestabstand in den Stand eingerückt werden sollten.

08. Benötigt jede Person einen personalisierten Ausweis?

Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter, sonstige Partner und Mitarbeiter der Reed Exhibitions Deutschland GmbH erhalten im Rahmen einer Vollregistrierung ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsberechtigung.
Bei Bedarf ein erfolgt beim Zutritt auf das Gelände und/oder der Veranstaltung ein Abgleich des Tickets bzw. der Zutrittsberechtigung mit einem amtlichen Ausweisdokument.

09. Wird es zukünftig dann an jedem Tor in die Halle eine Kontrolle geben?

Während des Auf- und Abbaus erfolgen Kontrollen nur an den Geländezufahrten.
Während der Messelaufzeit erfolgen Kontrollen bei Zutritt und Ausstritt des Geländes (Eingänge, Ausstellerzugänge an den Hallen).
Unabhängig davon erfolgen auf dem gesamten Gelände Stichprobenkontrollen des Tickets bzw. der Zutrittsberechtigung mit einem amtlichen Ausweisdokument.

10. Sind Sichtvisiere statt Masken erlaubt?

Die CoronaSchutzVO sieht auf Messen die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor.
Der Mund-Nasen-Schutz kann unter bestimmten Voraussetzungen an Sitzplätzen abgenommen (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien) werden, soweit die geforderten Mindestabstände eingehalten werden oder gleichwertige Maßnahmen zur Erreichung des Schuttziels der Distanzwahrung getroffen werden.
Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).

11. Wie wird kontrolliert, ob ein Besucher/Aussteller Erkältungssymptome hat?

Es gilt die Allgemeinregelung der CoronaSchVO, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist.
Hierauf wird in den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.

12. Was passiert, wenn ein Aussteller auf dem Stand Erkältungssymptome hat?

Bei Auftreten eines Verdachtsfalles oder Erkältungssymptomen ist umgehend das Sanitäts-Center auf dem Gelände aufzusuchen. Dort steht eine qualifizierte medizinische Betreuung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass solche Fälle meldepflichtig sind.
Sollte sich dort ein Corona-Verdachtsfall erhärten, erfolgt eine Weiterleitung an das nächstgelegene Krankenhaus zur Überprüfung des Verdachts (Testung).
Sollte sich dieser bestätigen, würde eine Rückverfolgung der Kontaktpunkte in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erfolgen.

13. Wird am Eingang bei den Besuchern/Ausstellern die Temperatur gemessen?

Nein, die Reed Exhibitions Deutschland GmbH nimmt am Eingang kein Temperatur-Screening von Ausstellern oder Besuchern vor.
Es gilt die Allgemeinregelung der CoronaSchVO, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Symptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Husten, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist.
Hierauf wird in den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.

14. Wird es ein medizinisches Zentrum auf dem Messegelände geben?

Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort im Sanitäts-Center während der Messelaufzeit zur Verfügung.

15. Gibt es die Möglichkeit auf dem Messegelände Corona-Schnelltests durchzuführen?

Unser Partner, die Koelnmesse ist derzeit in intensiven Gesprächen zur Etablierung einer Schnelltestmöglichkeit.
Aufgrund der deutschlandweit noch offenen Klärungspunkte können wir hier jedoch aktuell noch keine genauere Aussage treffen.
Bei einem Verdachtsfall würde daher über das vor Ort zuständige medizinische Personal eine Testung über ein Krankenhaus eingeleitet werden.

16. Gibt es eine Mindeststandgröße?

Zur Einhaltung des nötigen Mindestabstandes von 1,5 m sowie zur Umsetzung der Empfehlungen & Vorgaben für den Standbau, empfehlen wir eine Mindeststandgröße von aktuell min. 16 m².
Gerne berät Sie das FIBO Sales Team bei der Auswahl des passenden Standes.

17. Darf ein Messestand von jeder Seite zugänglich sein oder muss es einen Eingang und einen Ausgang geben?

Hierzu gibt es keine Verpflichtung, allerdings sollte die Standfläche im Idealfall so offen wie möglich gestaltet werden, so dass Auf- und Einbauten auf dem Stand minimiert und somit der frei zugängliche Bereich für die Besucher maximiert wird.
Planen Sie ggf. separate Ein- und Ausgänge und/oder eine gezielte Wegeführung, um „unnötige Begegnungen“ in engeren Standbereichen zu vermeiden.

18. Wenn der Zutritt zu Messeständen durch den Aussteller limitiert wird, wie ist mit der Bildung von Warteschlangen umzugehen? Wer ist hier verantwortlich und wie ist dies zu lösen?

Warteschlangen sollten vermieden werden, da die Gangflächen i.d.R. reine Bewegungsflächen sind, und durch den Veranstalter während der Aufplanung angepasst wurden.
Es wird daher auch empfohlen, besuchsstarke Bereiche, wie zum Beispiel Theken oder Bühnen in den Messestand einzurücken. Daneben können begleitende Maßnahmen (z.B. Terminierungen mit Kunden) ergänzend eingesetzt werden.
Sollten dennoch Schlangenbildungen auf den Gängen beobachtet werden, die zu Bewegungseinschränkungen führen, wird seitens der Reed Exhibtion Deutschland GmbH oder durch einen von ihr beauftragten Dienstleister ggf. regelnd eingegriffen.

19. Wie muss ich meine Exponate aufstellen?

Um Ihre Exponate herum sind die Freiflächen so anzupassen, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann.
Die Exponate sollten nicht unmittelbar an der Standgrenze zum Gang hin aufgestellt werden, um zu vermeiden, dass interessierte Besucher auf dem Gang stehen bleiben.
Auch hier empfiehlt es sich, die Exponate um 1.50 m vom Gang in den Stand einzurücken.

20. Darf ich Vitrinen mit Produkten an die Standgrenze stellen, so dass die Produkte vom Gang aus betrachtet werden können, oder verstößt das gegen die Auflagen?

Vitrinen mit Produkten und/oder Exponate sollten um 1.50 m vom Gang in den Stand eingerückt werden.

21. Dürfen Besprechungsräume auf Ausstellerständen eingerichtet werden und wenn ja, welche Auflagen gibt es?

Besprechungsräume dürfen normal eingerichtet werden.
Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder der allgemeingültige Mindestabstand von 1,50 m beim Sitzen eingehalten werden kann.
Alternativ können Abschirmungen, wie z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen den Tischen, eingesetzt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Elemente sind ab ca. 50 cm dann bis über Kopfhöhe (ca. 2.50 m) vorzusehen.
Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen. Auch textile Deckenelemente sind nicht zulässig.

22. Wird am Infocounter eines Messestands eine Plexiglasscheibe benötigt?

Werden am Infocounter regelmäßig Abstände von 1,50 m zwischen den Personen unterschritten, dann sollten Plexiglasscheiben angebracht werden. Der Infocounter kann alternativ aber auch mit ausreichender Tiefe ausgebildet werden.

23. Können Plexiglas-Scheiben eingesetzt werden, um z. B. die Mindestabstände zwischen Sitzgruppen zu reduzieren? Können durch Platzierung von raumtrennenden Glasscheiben mehr Personen auf die Fläche gelassen werden?

Bei den Sitzgruppen ist darauf zu achten, dass entweder der allgemeingültige Mindestabstand von 1.50 m beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten wird.
Alternativ können Abschirmungen, wie z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen den Tischen, eingesetzt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Elemente sind ab ca. 50 cm dann bis über Kopfhöhe (ca. 2.50 m) vorzusehen.

24. Wie viele Personen sind auf einem Stand pro Quadratmeter erlaubt?

Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes und der sich daraus erbebenen frei begehbaren Fläche des Standes.
Eine pauschale Aussage ist ohne Betrachtung des genauen Standkonzeptes daher schwer möglich.
Im Wesentlichen ist die frei zugänglichen Standfläche für die Berechnung und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen, ausschlaggebend.
Für die Bemessung der maximalen Personenanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4 m² frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden.
Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.

25. Welche Mindestabstände müssen auf einem Stand eingehalten werden?

Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen überall eingehalten werden kann.
Durch ergänzende Maßnahmen, die das Schutzziel der Distanzwahrung gewährleisten (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite), können diese Abstände unterschritten werden.

26. Können Produktvorführungen vor größeren Gruppen durchgeführt werden?

Ja, unter Einhaltung der aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregelen können Produktvorführungen vor größeren Gruppen durchgeführt werden.

27. Was ist bei Nutzung von Exponaten zu berücksichtigen?

Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftsräumen.
Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Geräten oder Produkten jeglicher Art nicht sicherzustellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten.
Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfiehlt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungs-tischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.

28. Wie bzw. wie oft muss ich meine Oberflächen reinigen?

Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (nach jeder Verwendung) zu reinigen.
Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung).
Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal vorzuhalten.

29. Dürfen Prospektständer am Stand aufgestellt werden, aus denen sich die Besucher in Selbstbedienung Prospekte herausnehmen können?

Wir empfehlen, die Ausgabe der Prospekte über das Standpersonal vornehmen zu lassen und keine eigenständige Entnahme zuzulassen, da sonst zu viele Kontaktpunkte entstehen.
Auch Give-Aways sollten aktiv durch Standpersonal verteilt werden und nicht in Schütten zur Verfügung gestellt werden, um zu vermeiden, dass bereits mehrfach angefasste Produkte, wieder zurückgelegt werden.

30. Welche Alternative können wir statt Prospektständern empfehlen?

Es ist die Ausgabe über das Standpersonal möglich. Eine ergänzende Alternative können z. B. QR-Codes sein, die berührungslos eingescannt werden können und die Möglichkeit zum Download von Dateien bieten.

31. Dürfen weiterhin Visitenkarten ausgetauscht werden?

Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind.
Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.

32. Welche Pflichten des Ausstellers gibt es in Bezug auf Hygiene (Handdesinfektion etc.)?

Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz).
Darüber hinaus sind den Besuchern und dem Standpersonal Möglichkeiten zur Handdesinfektion zu ermöglichen (z.B. Desinfektionsmittelspender).
Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive und abwischbare Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen.
Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung).
Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu (Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal am Messestand).

33. Müssen die ganze Zeit Masken auf dem Stand getragen werden?

Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle Personen die Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Besprechungstischen auf Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden.
Sollte es nicht möglich sein, den geforderten Mindestabstand zu gewährleisten, sind die Personengruppen zu registrieren und die Besuche zu dokumentieren.
Mund-Nasen-Schutz Masken können in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel).
Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich ausreichend mit Masken und Desinfektionsmittel auszustatten.

34. Dürfen iPads auf dem Stand genutzt werden?

Ja, iPads dürfen eingesetzt werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, Handdesinfektionsmittel vor und nach der Nutzung verpflichtend zu machen.
Ergänzend sollte das iPad in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden.

35. Darf man angesichts der Covid-Maßnahmen eine Gemeinschaftsgarderobe an einem Messestand haben?

Eine Gemeinschaftsgarderobe ist möglich.
SARS-CoV-2 Viren werden in erster Linie über Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar.
Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Belege.
Im Einzelhandel für Bekleidungsgüter existieren daher keine gesonderten Regelungen für die ausgestellten und anprobierten Waren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Anprobe von Kleidungsstücken über den Kopf ein Kontakt zu Mund, Nase und Augen vermieden werden soll.
Dies ist bei den an Garderoben abgelegten Bekleidungsstücken wie Jacken und Mänteln untergeordnet von Bedeutung und die einzige Vorsorgemaßnahme.

36. Darf am Stand bewirtet werden? / Darf es Catering am Stand geben? / Dürfen wir unsere Gäste weiterhin am Stand mit selbst zubereiteten Speisen bewirten?

Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Infektionsschutz sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit einzuhalten.
Cateringbereiche und Küchen sind nach der geltenden CoronaSchVO des Landes NRW für die Gastronomie zu planen.
Verkostungen am Messestand sind zulässig und können entweder im Rahmen einer Besprechung an einem Tisch oder aber auch als Abgabe von Geschmacksproben am Info-Counter unter Einhaltung der erfolgen.
Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden.
Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Hygieneerfordernisse an den Tischoberflächen (regelmäßiges Wischen nach Gastwechsel).

37. Dürfen Gläser normal genutzt werden? / Darf nur Einweggeschirr (Becher etc.) benutzt werden? Darf "loser" Kaffee in Tassen/Bechern ausgeschenkt werden?

Ja, es dürfen Gläser und "loser" Kaffee ausgeschenkt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass sich das Personal regelmäßig die Hände wäscht/desinfiziert.

38. Dürfen Geschmacksproben an Besucher verteilt werden? Dürfen diese auch am Stand ausliegen? Müssen diese verpackt sein?

Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden.
Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.

39. Muss bei der Herstellung von Lebensmitteln (z.B. Pancakes) am Stand in Zeiten von Corona etwas Besonderes beachtet werden?

Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Infektionsschutz sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit einzuhalten.
Cateringbereiche und Küchen sind nach der geltenden CoronaSchVO des Landes NRW für die Gastronomie zu planen.
Das Betreiben von Showküchen ist zulässig, wenn das Kochen/die Zubereitung hinter einem Spuckschutz erfolgt.
Die zubereiteten Speisen dürfen vom Standpersonal an die Besucher der Vorführung abgegeben werden.
Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden.
Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden.
Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.

40. Wie ist die aktuelle Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen?

Informieren Sie sich hier über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps.

https://www.land.nrw/corona

Noch Fragen?

Noch Fragen? Sprechen Sie uns an: +49 211 90191-726

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