Die FIBO geht mit umfassenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an den Start. Zu den Maßnahmen gehören moderne Leitsysteme, größere Flächen, eine daran angepasste Besucherzahl sowie eine lückenlose Kontaktverfolgung. Wir stellen damit Ihre Sicherheit in den Mittelpunkt.
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DESINFEKTION UND REINIGUNG
Wir stellen Desinfektionsspender an allen wesentlichen Stellen im Gelände auf. Regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Counter, Tische, Handläufe) werden verstärkt gereinigt.
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PFLICHT ZU MUND-NASEN-SCHUTZ
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle eine Mund-Nasen-Schutz- Pflicht – mit Ausnahme der Sitzplätze z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie.
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AUSREICHENDE BELÜFTUNG
Die Ausstellungsräumlichkeiten der Koelnmesse sind mit modernsten Lüftungsanlagen ausgerüstet, die eine getrennte Fort- und Abluftschaltung ermöglichen.
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HYGIENE IN SANITÄRANLAGEN
Die Sanitäranlagen werden in hoher Taktung gereinigt. Für Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in ausreichendem Abstand ist gesorgt.
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KONTAKTLOSE WEGE DURCH DAS GELÄNDE
Alle Türanlagen außer Brandschutztüren bleiben dauerhaft geöffnet, um den Kontakt mit Oberflächen zu reduzieren.
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TEILNEHMERZAHL AUF DEM MESSEGELÄNDE
Durch Online-Registrierung und Online-Tickets haben wir die Besucherzahlen immer im Blick und sorgen dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern stets eingehalten werden kann.
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VERGRÖSSERUNG DER FLÄCHE
Falls erforderlich werden wir für die FIBO Flächenvergrößerungen prüfen und umsetzen. Hierdurch vergrößern wir die Bewegungsmöglichkeiten für Besucher und Aussteller und gewährleisten den erforderlichen Sicherheitsabstand.
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ANPASSUNG DER GANGBREITEN UND VERKEHRSFLÄCHEN
Vorab legen wir zur FIBO die Gangbreiten und Verkehrsflächen so fest, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
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MASSNAHMEN BEI KONFERENZEN
Konferenzen, Workshops und Vorträge sind ein wesentlicher Bestandteil der FIBO. Zum Schutz aller Teilnehmer werden wir auch hier die Bestuhlung und die Zahl der Sitzplätze anpassen. Wir werden keine Stehplätze anbieten und zudem getrennte Zu- und Austritte festlegen, soweit dies erforderlich ist.
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AUSREICHEND PLATZ IM EINGANGS- UND WARTEBEREICH
Die Eingangssituation ist individuell auf die FIBO angepasst und für jeden unserer Eingänge berechnen wir Durchtrittsgeschwindigkeiten und maximale Personenanzahlen. Auch in den Wartebereichen gehen wir vom Mindestabstand aus
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BAULICHE GESTALTUNG
Im Sinne eines sicheren Messeablaufs gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern auch auf den Messeständen.
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ABLAUF DER GESCHÄFTSKONTAKTE
Um die Gesundheit aller zu schützen, sollte auch bei Geschäftsterminen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und auf Körperkontakt und Händeschütteln verzichtet werden.
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HYGIENE
Auf jedem Messestand muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden; die Oberflächen müssen regelmäßig bzw. nach jedem Geschäftstermin gereinigt werden.
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STANDEVENTS
Auf Events mit Partycharakter an den Ständen müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.
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MONITORING
Wir werden mittels technischer Hilfsmittel die Verteilung der Messeteilnehmer und die Besucherströme stets im Blick haben und gegebenenfalls reglementieren.
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DIGITALE LEITSYSTEME
In einem Großteil des Kölner Messegeländes, nutzen wir bereits das digitale Leitsystem der Koelnmesse. Es ermöglicht uns, an wichtigen Hotspots Informationen zielgenau zu verbreiten und auf aktuelle Regelungen hinzuweisen.
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MESSEEVENTS
Jedes Event auf der Messe wird durch die Koelnmesse auf seine Durchführbarkeit geprüft. Auf Events mit Partycharakter müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.
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INDIVIDUELLE GESTALTUNG VON KNOTENPUNKTEN
Wir wissen, an welchen Knotenpunkten es zu Schlangenbildung und vermehrtem Besucheraufkommen kommen kann. Es wird spezielle Regelungen für Garderobe, Taschenkontrolle, Drehsperren, Infocounter, Parkscheinautomaten und Aufzüge geben.
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NACHVERFOLGUNG DURCH VOLLREGISTRIERUNG ALLER TEILNEHMER
Alle Messeteilnehmer haben sich über den Online-Ticket- kauf bzw. über ihren Ausstellerausweis bereits im Vorfeld registriert, um ihre Zugangsberechtigung zu erhalten. So stellen wir sicher, dass Reed Exhibitions im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann.
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TICKETVERKAUF
Der Ticketverkauf findet ausschließlich online statt. Die Tickets sind mobil verfügbar und ermöglichen einen kontaktlosen Zutritt.
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GASTRONOMIE
Unser Gastronomiepartner hat ein umfangreiches Konzept zur Hallengastronomie und zum Standcatering erstellt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierzu gehören Maßnahmen wie das kontaktlose Bezahlen.
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DIGITALE ANGEBOTE
Mit verschiedenen digitalen Angeboten bringen wir unsere Kunden nicht nur auf dem Messegelände zusammen, sondern auch virtuell. Jede Veranstaltung bietet ihren Ausstellern und Besuchern vielfältige Angebote zur digitalen Messeteilnahme.
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MEDIZINISCHER DIENST
Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort jederzeit zur Verfügung.
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AUFENTHALT IN KÖLN
Um Ihre Sicherheit und Gesundheit auch außerhalb des Messegeländes bestmöglich zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit dem Kölner Gastgewerbe zusammen. Die Hotels sind verpflichtet, die aktuell geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards im Rahmen der Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Info
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards und insbesondere die für die Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie Anordnungen des Veranstalters und der örtlichen Messegesellschaft sind einzuhalten und zu befolgen. BE SAFE. STAY HEALTHY. (Stand: 30.10.2020)
Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, so dass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.
An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.
Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig! Bitte beachten Sie dies schon im Vorfeld zu Ihrer FIBO Teilnahme. Mund-Nasen-Schutz Masken sowie Desinfektionsmittel können in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden. Wir empfehlen allen Ausstellern, sich ausreichend mit Mund-Nasen-Schutz Masken und Desinfektionsmittel auszustatten, um eventuelle Engpässe zu vermeiden.
Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände in den öffentlich zugänglichen Bereichen dem Veranstalter/Geländebetreiber und auf dem Messestand dem Standbetreiber. Im Falle der Nichteinhaltung der allgemein gültigen Regeln der CoronaSchVO wird der Veranstalter (oder ein von ihm beauftragter Dienstleister) für die öffentlich zugänglichen Bereiche entsprechende Maßnahmen einleiten, bzw. den jeweiligen Standbetreiber um die Einhaltung der Regeln der CoronaSchVO bitten. Bei Nicht-Einhaltung behält sich der Veranstalter weitergehende Maßnahmen vor, diese können zu einer Schließung der Standfläche führen, sollte dies erforderlich sein. Außerdem ist mit behördlichen Kontrollen zu rechnen.
Die Dokumente zum Hygiene- und Schutzkonzept der jeweiligen Standflächen, sowie Nachweise zu den Arbeitsschutz-Standard BMAS (Berufsgenossenschaften) sind vorzuhalten. Die Unterweisung des Stand- bzw. Auf- und Abbau Personals hat entsprechend durch den Standbetreiber und/oder Auftraggeber zu erfolgen. Unterweisungsvorlagen sind über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auf deren Webseiten erhältlich. Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen. Bei Nicht-Einhaltung kann das örtliche Gesundheitsamt eine Schließung der Standfläche anordnen.
Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Auch hier gelten die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten. Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u.a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, falls die Mindestabstände während der Arbeiten nicht eingehalten werden können. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln). Generell gilt auch für Standbauer eine Registrierungspflicht im Vorfeld bzw. bei Eintreffen am Messegelände. Die Reed Exhibitions Deutschland GmbH oder ein von ihr beauftragten Dienstleister werden dazu ein System zur Verfügung stellen. Die Zu- und Ausfahrt ins Messegelände erfolgt kontrolliert, um die behördlich geforderte Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Unabhängig und ergänzend hiervon ist - aus Gründen des Arbeitsschutzes - jeder Standbauer ist verpflichtet, die Anwesenheit zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).
Nein, seitens der Reed Exhibitions Deutschland GmbH ist dies nicht geplant. Die Anzahl der zulässigen Personen im Messegelände (Gesamtkapazität) wurde im Vorfeld gemäß der CoronaSchVO ermittelt und behördlich genehmigt. Bei der Aufplanung der Veranstaltung wurden bereits geeignete Maßnahmen getroffen (z.B. Anpassung der Gangbreiten), um den Anforderungen an den geforderten Mindestabstand zu genügen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass Infotheken, Sitzgruppen und/oder Präsentationen unmittelbar am Gang nur eingeschränkt möglich sind und daher um den geforderten Mindestabstand in den Stand eingerückt werden sollten.
Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter, sonstige Partner und Mitarbeiter der Reed Exhibitions Deutschland GmbH erhalten im Rahmen einer Vollregistrierung ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsberechtigung. Bei Bedarf ein erfolgt beim Zutritt auf das Gelände und/oder der Veranstaltung ein Abgleich des Tickets bzw. der Zutrittsberechtigung mit einem amtlichen Ausweisdokument.
Während des Auf- und Abbaus erfolgen Kontrollen nur an den Geländezufahrten. Während der Messelaufzeit erfolgen Kontrollen bei Zutritt und Ausstritt des Geländes (Eingänge, Ausstellerzugänge an den Hallen). Unabhängig davon erfolgen auf dem gesamten Gelände Stichprobenkontrollen des Tickets bzw. der Zutrittsberechtigung mit einem amtlichen Ausweisdokument.
Die CoronaSchutzVO sieht auf Messen die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann unter bestimmten Voraussetzungen an Sitzplätzen abgenommen (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien) werden, soweit die geforderten Mindestabstände eingehalten werden oder gleichwertige Maßnahmen zur Erreichung des Schuttziels der Distanzwahrung getroffen werden. Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).
Es gilt die Allgemeinregelung der CoronaSchVO, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird in den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.
Bei Auftreten eines Verdachtsfalles oder Erkältungssymptomen ist umgehend das Sanitäts-Center auf dem Gelände aufzusuchen. Dort steht eine qualifizierte medizinische Betreuung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass solche Fälle meldepflichtig sind. Sollte sich dort ein Corona-Verdachtsfall erhärten, erfolgt eine Weiterleitung an das nächstgelegene Krankenhaus zur Überprüfung des Verdachts (Testung). Sollte sich dieser bestätigen, würde eine Rückverfolgung der Kontaktpunkte in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erfolgen.
Nein, die Reed Exhibitions Deutschland GmbH nimmt am Eingang kein Temperatur-Screening von Ausstellern oder Besuchern vor. Es gilt die Allgemeinregelung der CoronaSchVO, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Symptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Husten, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird in den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.
Unser Partner, die Koelnmesse ist derzeit in intensiven Gesprächen zur Etablierung einer Schnelltestmöglichkeit. Aufgrund der deutschlandweit noch offenen Klärungspunkte können wir hier jedoch aktuell noch keine genauere Aussage treffen. Bei einem Verdachtsfall würde daher über das vor Ort zuständige medizinische Personal eine Testung über ein Krankenhaus eingeleitet werden.
Zur Einhaltung des nötigen Mindestabstandes von 1,5 m sowie zur Umsetzung der Empfehlungen & Vorgaben für den Standbau, empfehlen wir eine Mindeststandgröße von aktuell min. 16 m². Gerne berät Sie das FIBO Sales Team bei der Auswahl des passenden Standes.
Hierzu gibt es keine Verpflichtung, allerdings sollte die Standfläche im Idealfall so offen wie möglich gestaltet werden, so dass Auf- und Einbauten auf dem Stand minimiert und somit der frei zugängliche Bereich für die Besucher maximiert wird. Planen Sie ggf. separate Ein- und Ausgänge und/oder eine gezielte Wegeführung, um „unnötige Begegnungen“ in engeren Standbereichen zu vermeiden.
Warteschlangen sollten vermieden werden, da die Gangflächen i.d.R. reine Bewegungsflächen sind, und durch den Veranstalter während der Aufplanung angepasst wurden. Es wird daher auch empfohlen, besuchsstarke Bereiche, wie zum Beispiel Theken oder Bühnen in den Messestand einzurücken. Daneben können begleitende Maßnahmen (z.B. Terminierungen mit Kunden) ergänzend eingesetzt werden. Sollten dennoch Schlangenbildungen auf den Gängen beobachtet werden, die zu Bewegungseinschränkungen führen, wird seitens der Reed Exhibtion Deutschland GmbH oder durch einen von ihr beauftragten Dienstleister ggf. regelnd eingegriffen.
Um Ihre Exponate herum sind die Freiflächen so anzupassen, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Die Exponate sollten nicht unmittelbar an der Standgrenze zum Gang hin aufgestellt werden, um zu vermeiden, dass interessierte Besucher auf dem Gang stehen bleiben. Auch hier empfiehlt es sich, die Exponate um 1.50 m vom Gang in den Stand einzurücken.
Besprechungsräume dürfen normal eingerichtet werden. Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder der allgemeingültige Mindestabstand von 1,50 m beim Sitzen eingehalten werden kann. Alternativ können Abschirmungen, wie z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen den Tischen, eingesetzt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Elemente sind ab ca. 50 cm dann bis über Kopfhöhe (ca. 2.50 m) vorzusehen. Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen. Auch textile Deckenelemente sind nicht zulässig.
Werden am Infocounter regelmäßig Abstände von 1,50 m zwischen den Personen unterschritten, dann sollten Plexiglasscheiben angebracht werden. Der Infocounter kann alternativ aber auch mit ausreichender Tiefe ausgebildet werden.
Bei den Sitzgruppen ist darauf zu achten, dass entweder der allgemeingültige Mindestabstand von 1.50 m beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten wird. Alternativ können Abschirmungen, wie z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen den Tischen, eingesetzt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Elemente sind ab ca. 50 cm dann bis über Kopfhöhe (ca. 2.50 m) vorzusehen.
Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes und der sich daraus erbebenen frei begehbaren Fläche des Standes. Eine pauschale Aussage ist ohne Betrachtung des genauen Standkonzeptes daher schwer möglich. Im Wesentlichen ist die frei zugänglichen Standfläche für die Berechnung und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen, ausschlaggebend. Für die Bemessung der maximalen Personenanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4 m² frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.
Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen überall eingehalten werden kann. Durch ergänzende Maßnahmen, die das Schutzziel der Distanzwahrung gewährleisten (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite), können diese Abstände unterschritten werden.
Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftsräumen. Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Geräten oder Produkten jeglicher Art nicht sicherzustellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten. Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfiehlt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungs-tischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.
Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (nach jeder Verwendung) zu reinigen. Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung). Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal vorzuhalten.
Wir empfehlen, die Ausgabe der Prospekte über das Standpersonal vornehmen zu lassen und keine eigenständige Entnahme zuzulassen, da sonst zu viele Kontaktpunkte entstehen. Auch Give-Aways sollten aktiv durch Standpersonal verteilt werden und nicht in Schütten zur Verfügung gestellt werden, um zu vermeiden, dass bereits mehrfach angefasste Produkte, wieder zurückgelegt werden.
Es ist die Ausgabe über das Standpersonal möglich. Eine ergänzende Alternative können z. B. QR-Codes sein, die berührungslos eingescannt werden können und die Möglichkeit zum Download von Dateien bieten.
Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.
Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz). Darüber hinaus sind den Besuchern und dem Standpersonal Möglichkeiten zur Handdesinfektion zu ermöglichen (z.B. Desinfektionsmittelspender). Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive und abwischbare Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen. Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung). Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu (Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal am Messestand).
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle Personen die Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Besprechungstischen auf Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden. Sollte es nicht möglich sein, den geforderten Mindestabstand zu gewährleisten, sind die Personengruppen zu registrieren und die Besuche zu dokumentieren. Mund-Nasen-Schutz Masken können in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich ausreichend mit Masken und Desinfektionsmittel auszustatten.
Ja, iPads dürfen eingesetzt werden. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, Handdesinfektionsmittel vor und nach der Nutzung verpflichtend zu machen. Ergänzend sollte das iPad in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden.
Eine Gemeinschaftsgarderobe ist möglich. SARS-CoV-2 Viren werden in erster Linie über Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar. Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Belege. Im Einzelhandel für Bekleidungsgüter existieren daher keine gesonderten Regelungen für die ausgestellten und anprobierten Waren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Anprobe von Kleidungsstücken über den Kopf ein Kontakt zu Mund, Nase und Augen vermieden werden soll. Dies ist bei den an Garderoben abgelegten Bekleidungsstücken wie Jacken und Mänteln untergeordnet von Bedeutung und die einzige Vorsorgemaßnahme.
Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Infektionsschutz sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit einzuhalten. Cateringbereiche und Küchen sind nach der geltenden CoronaSchVO des Landes NRW für die Gastronomie zu planen. Verkostungen am Messestand sind zulässig und können entweder im Rahmen einer Besprechung an einem Tisch oder aber auch als Abgabe von Geschmacksproben am Info-Counter unter Einhaltung der erfolgen. Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Hygieneerfordernisse an den Tischoberflächen (regelmäßiges Wischen nach Gastwechsel).
Ja, es dürfen Gläser und "loser" Kaffee ausgeschenkt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass sich das Personal regelmäßig die Hände wäscht/desinfiziert.
Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.
Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Infektionsschutz sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit einzuhalten. Cateringbereiche und Küchen sind nach der geltenden CoronaSchVO des Landes NRW für die Gastronomie zu planen. Das Betreiben von Showküchen ist zulässig, wenn das Kochen/die Zubereitung hinter einem Spuckschutz erfolgt. Die zubereiteten Speisen dürfen vom Standpersonal an die Besucher der Vorführung abgegeben werden. Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.