Die FIBO geht mit umfassenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an den Start. Zu den Maßnahmen gehören moderne Leitsysteme, größere Flächen, eine daran angepasste Besucherzahl sowie eine lückenlose Kontaktverfolgung. Wir stellen damit Ihre Sicherheit in den Mittelpunkt.
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DESINFEKTION UND REINIGUNG
Wir stellen Desinfektionsspender an allen wesentlichen Stellen im Gelände auf. Regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Counter, Tische, Handläufe) werden verstärkt gereinigt.
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PFLICHT ZU MUND-NASEN-SCHUTZ
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle eine Mund-Nasen-Schutz- Pflicht – mit Ausnahme der Sitzplätze z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie.
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AUSREICHENDE BELÜFTUNG
Die Ausstellungsräumlichkeiten der Koelnmesse sind mit modernsten Lüftungsanlagen ausgerüstet, die eine getrennte Fort- und Abluftschaltung ermöglichen.
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HYGIENE IN SANITÄRANLAGEN
Die Sanitäranlagen werden in hoher Taktung gereinigt. Für Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in ausreichendem Abstand ist gesorgt.
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KONTAKTLOSE WEGE DURCH DAS GELÄNDE
Alle Türanlagen außer Brandschutztüren bleiben dauerhaft geöffnet, um den Kontakt mit Oberflächen zu reduzieren.
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TEILNEHMERZAHL AUF DEM MESSEGELÄNDE
Durch Online-Registrierung und Online-Tickets haben wir die Besucherzahlen immer im Blick und sorgen dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern stets eingehalten werden kann.
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VERGRÖSSERUNG DER FLÄCHE
Falls erforderlich werden wir für die FIBO Flächenvergrößerungen prüfen und umsetzen. Hierdurch vergrößern wir die Bewegungsmöglichkeiten für Besucher und Aussteller und gewährleisten den erforderlichen Sicherheitsabstand.
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ANPASSUNG DER GANGBREITEN UND VERKEHRSFLÄCHEN
Vorab legen wir zur FIBO die Gangbreiten und Verkehrsflächen so fest, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
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MASSNAHMEN BEI KONFERENZEN
Konferenzen, Workshops und Vorträge sind ein wesentlicher Bestandteil der FIBO. Zum Schutz aller Teilnehmer werden wir auch hier die Bestuhlung und die Zahl der Sitzplätze anpassen. Wir werden keine Stehplätze anbieten und zudem getrennte Zu- und Austritte festlegen, soweit dies erforderlich ist.
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AUSREICHEND PLATZ IM EINGANGS- UND WARTEBEREICH
Die Eingangssituation ist individuell auf die FIBO angepasst und für jeden unserer Eingänge berechnen wir Durchtrittsgeschwindigkeiten und maximale Personenanzahlen. Auch in den Wartebereichen gehen wir vom Mindestabstand aus
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BAULICHE GESTALTUNG
Im Sinne eines sicheren Messeablaufs gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern auch auf den Messeständen.
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ABLAUF DER GESCHÄFTSKONTAKTE
Um die Gesundheit aller zu schützen, sollte auch bei Geschäftsterminen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und auf Körperkontakt und Händeschütteln verzichtet werden.
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HYGIENE
Auf jedem Messestand muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden; die Oberflächen müssen regelmäßig bzw. nach jedem Geschäftstermin gereinigt werden.
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STANDEVENTS
Auf Events mit Partycharakter an den Ständen müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.
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STAY SAFE
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MONITORING
Wir werden mittels technischer Hilfsmittel die Verteilung der Messeteilnehmer und die Besucherströme stets im Blick haben und gegebenenfalls reglementieren.
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DIGITALE LEITSYSTEME
In einem Großteil des Kölner Messegeländes, nutzen wir bereits das digitale Leitsystem der Koelnmesse. Es ermöglicht uns, an wichtigen Hotspots Informationen zielgenau zu verbreiten und auf aktuelle Regelungen hinzuweisen.
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MESSEEVENTS
Jedes Event auf der Messe wird durch die Koelnmesse auf seine Durchführbarkeit geprüft. Auf Events mit Partycharakter müssen wir in Corona-Zeiten leider verzichten.
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INDIVIDUELLE GESTALTUNG VON KNOTENPUNKTEN
Wir wissen, an welchen Knotenpunkten es zu Schlangenbildung und vermehrtem Besucheraufkommen kommen kann. Es wird spezielle Regelungen für Garderobe, Taschenkontrolle, Drehsperren, Infocounter, Parkscheinautomaten und Aufzüge geben.
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NACHVERFOLGUNG DURCH VOLLREGISTRIERUNG ALLER TEILNEHMER
Alle Messeteilnehmer haben sich über den Online-Ticket- kauf bzw. über ihren Ausstellerausweis bereits im Vorfeld registriert, um ihre Zugangsberechtigung zu erhalten. So stellen wir sicher, dass Reed Exhibitions im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann.
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TICKETVERKAUF
Der Ticketverkauf findet ausschließlich online statt. Die Tickets sind mobil verfügbar und ermöglichen einen kontaktlosen Zutritt.
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GASTRONOMIE
Unser Gastronomiepartner hat ein umfangreiches Konzept zur Hallengastronomie und zum Standcatering erstellt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierzu gehören Maßnahmen wie das kontaktlose Bezahlen.
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DIGITALE ANGEBOTE
Mit verschiedenen digitalen Angeboten bringen wir unsere Kunden nicht nur auf dem Messegelände zusammen, sondern auch virtuell. Jede Veranstaltung bietet ihren Ausstellern und Besuchern vielfältige Angebote zur digitalen Messeteilnahme.
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MEDIZINISCHER DIENST
Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort jederzeit zur Verfügung.
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AUFENTHALT IN KÖLN
Um Ihre Sicherheit und Gesundheit auch außerhalb des Messegeländes bestmöglich zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit dem Kölner Gastgewerbe zusammen. Die Hotels sind verpflichtet, die aktuell geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards im Rahmen der Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Info
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards und insbesondere die für die Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie Anordnungen des Veranstalters und der örtlichen Messegesellschaft sind einzuhalten und zu befolgen. BE SAFE. STAY HEALTHY. (Stand: 30.10.2020)
Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, sodass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.
An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.
Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls kein eigener vorhanden sein sollte. Weitere Mund-Nasen-Schutz Masken können in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
Messeveranstaltungen in Zeiten von Corona unterliegen der Coronaschutzverordnung. Hiernach ist sicher zu stellen, dass die Mindestabstände im Gelände und auf den Ausstellungsständen eingehalten werden können. Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände dem Veranstalter Reed Exhibitions Deutschland GmbH und am Messestand auch dem Standbetreiber. Es sind ggf. behördliche Kontrollen möglich. Im Falle einer Überfüllung von Messeständen wird die Reed Exhibitions GmbH oder einer Ihrer zuständigen Dienstleister den jeweiligen Standbetreiber bitten, die Personenanzahl auf dem Messestand entsprechend zu limitieren bzw. zu regeln. Bei Nicht-Einhaltung trotz Beratung und Aufforderung sind weitergehende Maßnahmen bis zu einer Schließung des Messestandes gegebenenfalls erforderlich.
Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter, Reed Exhibitions Deutschland GmbH und sonstige Partner erhalten im Rahmen des Registrierungsprozesses ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsausweis. Grundsätzlich ist ergänzend schon jetzt jede Person verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis seiner Person (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei sich zu tragen. Hierüber kann bei Bedarf ein Abgleich zwischen dem personalisierten Ticket und der Person erfolgen.
Die Coronaschutzverordnung sieht auf Messen eine generelle Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen abgenommen werden (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien, soweit Mindestabstände eingehalten werden). Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die laufende Messe abgebrochen wird. Es würde im ersten Schritt eine Rückverfolgungsprüfung der Kontaktpunkte erfolgen. Bei der FIBO gelten die Regelungen der Abstandshaltung und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, daher ist bei Einhaltung der Regelung nicht mit Kontaktpersonen 1. Grades gem. RKI-Kriterien zu rechnen.
Konferenzen, workshops und Vorträge sind ein wesentlicher Bestandteil der FIBO und werden auch im Jahr 2021 angeboten. Zum Schutz aller Teilnehmer werden wir auch hier die Bestuhlung und Zahl der Sitzplätze anpassen. Wir werden keine Stehplätze anbieten und getrennte Zu- und Austritte festlegen, soweit dies erforderlich ist. Konferenzen, workshops und Vorträge finden auf den dafür vorgesehenen und konzipierten Flächen in den Hallen statt, sowie in separaten Räumlichkeiten innerhalb der Kongress-Center statt.
Nein, die Reed Exhibitions GmbH misst am Eingang nicht die Temperatur von Ausstellern oder Besuchern. Es gilt die Allgemeinregelung der Coronaschutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankeitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.
Es gilt die Allgemeinregelung der Corona-Schutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen hingewiesen.
Unser Partner die Koelnmesse ist derzeit in intensiven Gesprächen zur Etablierung einer Schnelltestmöglichkeit. Aufgrund der deutschlandweit noch offenen Klärungspunkte können wir aktuell hier noch keine weiteren Informationen geben. Sollten uns hier weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese hier.
Besprechungsräume dürfen eingerichtet werden. Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder die allgemeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen Tischen) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen). Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.
Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes. Eine pauschale Aussage ist daher nicht ohne Weiteres möglich und im Wesentlichen abhängig von der frei zugänglichen Standfläche (Blick von oben auf den Stand) und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen. Für die Bemessung der maximalen Personanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4qm frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Hinzukommen ggf. vorhandene Sitzplätze (z.B. an Besprechungstischen). Dieser pauschale Ansatz kann jedoch durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Abschirmungen zwischen Sitzplätzen) im Einzelfall höher sein. Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.
Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann. Durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite) können die Abstände unterschritten werden.
Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf der FIBO für alle Personen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden. An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls keiner vorhanden sein sollte. Desweitern besteht die Möglichkeit zusätzliche Masken in den Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände zu erwerben (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.