Im Kontext „Fitness“ sollten Innovationen eindeutig und unmissverständlich abzielen auf eine Verbesserung von im Vorfeld exakt beschriebenen und wissenschaftlich haltbaren Funktionen des menschlichen Organismus. Dazu zählen:
Dabei ist nachzuweisen, dass die Bedingungen des deutschen Lebensmittelrechts angemessen berücksichtigt werden und die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vollumfänglich umgesetzt wurde. Herkunftskennzeichnung aller Bestandteile des Produktes sind ebenso auszuweisen wie auch die Grundlagen zur Nachhaltigkeit des Produktes beschrieben werden sollten.
Wissenschaftliche Studien zum Nachweis des Effektes der Zufuhr des Produktes sowie zur Dosierung und Anwendung sind beizulegen.